Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nicht aufgrund einer bestimmten Krankheit, sondern basiert auf dem individuellen Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person.
Es ist nicht die Krankheit selbst, die zu einem Pflegegrad führt, sondern der individuelle Hilfebedarf aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen im Alltag.
Anspruch auf einen Pflegegrad haben Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen im Alltag pflegebedürftig sind.
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